Richtungsweisendes Verfahren wegen Nichtragens einer Gesichtsmaske an einer Kundgebung - 03.04.2024

Wann

3. April 2024    
08:00 - 17:00

Wo


Veranstaltungstyp

Karte nicht verfügbar

Mittwoch, 3. April 2024
Richtungsweisendes Verfahren wegen Nichtragens einer Gesichtsmaske an einer Kundgebung

Richteramt Solothurn-Lebern
Amtshaus 2 (Saal Ost)
Westbahnhofstrasse 16

4502 Solothurn

Zeit: 08:00 bis 17:00 Uhr

Anmeldung unter der Telefonnummer:
032 627 73 62

 

Richtungsweisendes Verfahren wegen Nichtragens einer Gesichtsmaske an einer Kundgebung

Wegen Nichtragens einer Gesichtsmaske an einer Kundgebung
Beklagte Vera Schenk und Roland Lüthi

Prozessgeschichte
Dieses Vergehen verjährt am 13.05.2024. Zu diesem Verfahren gibt es bereits zwei Urteile vom 21.02.2021, diese konnten keine Rechtskraft erlangen, weil die Anwältin von Vera und ich unabhängig voneinander Berufung eingelegt haben. In meinem Berufungsverfahren war entscheidend, dass ich mich auf den Art. 14, Abs. 3, lit. e (SR 0.103.2) bezogen habe. Uns wurde das Recht verweigert, den Belastungszeugen zu befragen. Das Obergericht verfügte, dass dieses Berufungsverfahren schriftlich abgehalten werden würde. Dagegen erhob ich Einsprache und reichte zusätzlich ein Ausstandsgesuch gegen die Oberrichter ein. Ich begründete dies damit, dass es dem Oberrichter auf Grund der Berufungsbegründung bekannt sein müsste, dass mir das Recht verweigert wurde, den Belastungszeugen zu befragen. In einem schriftlichen Verfahren könne man doch diesen Zeugen nicht befragen. Dieses Ausstandsgesuch wurde zwar zurückgewiesen, jedoch hat das Obergericht dafür entschieden, dass dieses Verfahren wegen Mängeln, welche vom Obergericht nicht behoben werden können, ans Amtsgericht zurückgeht. Meine Begründung hat sich somit gleichzeitig auch auf das Verfahren von Vera Schenk ausgewirkt. Das Obergericht empfahl auch, die beiden erwähnten Verfahren zusammenzulegen. Im Dezember erhielt ich die Vorladung zum Gerichtstermin, ich musste jedoch noch zustimmen, dass die zwei Verfahren zusammengelegt werden. Ich stimmte dieser Zusammenlegung zu  mit der Begründung: Eine Zusammenlegung der Fälle hätte von Anfang an Sinn gemacht, weil es die Belastung der nicht vorgeladenen Zeugen erheblich verringert hätte. Wir sind nun im Vorteil. Die Uhr tickt gegen die Anklage, während wir immer noch in der ersten Instanz sind. – Roland Lüthi

Gerichtsterminkalender Richteramt Solothurn Lebern: https://so.ch/gerichte/richteraemter/richteramt-solothurn-lebern/verhandlungskalender